<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss  xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"  xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" version="2.0">
  <channel>
    <title><![CDATA[i.l.team ag Blog - Post Feed]]></title>
    <link>https://tools.ilteam.ch/ilteam-blog</link>
    <description><![CDATA[]]></description>
    <pubDate>Fri, 08 May 2026 12:22:21 +0000</pubDate>
    <generator>Zend_Feed</generator>
    <docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
    <item>
      <title><![CDATA[Wer haftet bei von Kindern und Jugendlichen verursachten Schäden?]]></title>
      <link>https://tools.ilteam.ch/ilteam-blog/wer-haftet-bei-von-kindern-und-jugendlichen-verursachten-schaden</link>
      <description><![CDATA[<p>Wer kommt für Schäden auf, die von Kindern, Jugendlichen oder Minderjährigen verursacht werden? Dass diese Frage nicht so einfach zu beantworten ist, zeigen die folgenden Fälle.<br></p>    <p><i>«Marco schaut sich ein Video an, bis sein Kind ihm das Handy aus der Hand schlägt – wer haftet, wer zahlt?»</i></p>  <p>Ein altes Sprichwort sagt: «Scherben bringen Glück.»</p>  <p>Doch als Marco sein Handydisplay in 1000 Stücken sieht, verspürt er alles andere als Glücksgefühle.</p>    <p><br></p><p>Wenn Kinder spielen, toben, turnen oder einfach unbedarft nach einem Teller oder Glas greifen, können Gegenstände kaputt gehen oder Personen verletzt werden.</p>    <p>Doch wer verhaftet und bezahlt, wenn Kinder einen Schaden verursachen?</p>    <p>Grundsätzlich gilt: Ein Kind haftet erst, wenn es urteilsfähig ist – ausser das Kind ist vermögend und es wäre somit unfair, dass der Geschädigte den ganzen Schaden selbst tragen müsste.</p>  <p>Ein Kind ist urteilsfähig, wenn es erkennt, welche Folgen sein Handeln hat und sich entsprechend verhalten kann. Die Gerichte gehen davon aus, dass ein Kind ab dem neunten Lebensjahr für einfache Entscheidungen urteilsfähig ist. Wie so oft, wird aber auch hierbei der Einzelfall begutachtet. </p>  <p>Ist die Urteilsfähigkeit gegeben, wird die Höhe des Verschuldens geprüft. Je höher das Verschulden, desto höher der Anteil an der Vergütung des entstandenen Schadens.</p>    <p><b>Hier kann eine Haftpflichtversicherung hilfreich sein – aber sie schützt nicht alles</b></p>    <p>Passieren Schäden unbeabsichtigt (fahrlässig), übernehmen die Haftpflichtversicherungen oftmals die Schäden, auch wenn das Kind urteilsfähig ist.</p>    <p><br></p><p>Ein Beispiel: </p>  <p>Wenn ein 11- und 13-jähriger gemeinsam Fussball spielen und dabei den Ball aus Versehen in die Autoscheibe kicken, sind sie beide zwar urteilsfähig, ihr Verschulden wird aber eher als gering eingestuft.</p>    <p>Wenn Kinder grob fahrlässig oder vorsätzlich handeln, haften sie. Wie oben erwähnt, richtet sich die Höhe der Haftung nach dem Ausmass des Verschuldens, was in einer Begleichung des vollen Schadens resultieren kann. Jedoch werden Kinder/Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr in der Gerichtspraxis nicht für den vollen Schadenersatz belangt.</p>    <p><br></p><p>Ein Beispiel: </p>  <p>Der 15-jährige Max möchte seiner Freundin Frida zeigen, wie sehr er sie liebt und sprayt ein Riesen-Graffiti an die Hauswand des Hauses seiner Freundin, mit der Aufschrift: „Ich liebe Dich“. </p>  <p>Hier wird sich die Haftpflichtversicherung wohl weigern, den Schaden zu übernehmen und Max muss alles selbst zahlen. Das gilt auch bei Jugendlichen, welche sie Sachgegenstände wissentlich beschädigen oder gegenüber Personen gewalttätig werden.</p>    <p>Wenn ein Jugendlicher nicht über genügend Geld verfügt, lehnen häufig die Eltern das Geld aus. Doch rein rechtlich, haften die Eltern nicht. Der Geschädigte kann den Jugendlichen betreiben, erhält einen Verlustschein und kann damit den Jugendlichen wieder belangen, wenn dieser später genug verdient oder sonst zu Geld kommt.<br></p>  <p>Wenn Jugendliche absichtlich Sachschäden verursachen oder gar Leute verprügeln, können die dadurch entstandenen Arzt- und Heilungskosten unter Umständen sehr hoch sein (sogar in die Millionen gehen), was Jugendliche ein Leben lang belasten kann.</p>    <p>Solange die Kinder nicht urteilsfähig sind, haften die Eltern. Dies tun sie jedoch nur, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wird. </p>  <p>Hier urteilen Gerichte nach dem Grundsatz, dass die Aufsichtspflicht der Eltern mit zunehmendem Kindsalter geringer wird.</p>    <p><br></p><p>Ein Beispiel: </p>  <p>Die 7-jährige Petra rennt durch die Migros und klettert auf ein Regal, um sich eine Tafel ihrer Lieblingsschokolade zu schnappen. Das Regal fällt um und der Grossteil der Waren ist kaputt. Hier haftet das Kind nicht, da es noch nicht urteilsfähig ist.</p>  <p>Die Eltern könnten haftbar gemacht werden, nämlich dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. </p>    <p><br></p><p>Kommen wir zurück zu Marco.</p>  <p>Den Schaden an seinem Handy, welches durch sein eigenes Kind verursacht wurde, wird leider durch keine Versicherung gedeckt, da die Haftpflichtversicherung nur Schäden gegenüber Dritten deckt, jedoch keine Eigenschäden.</p>    <p>Hier könnte jedoch eine Hausrat-Kaskoversicherung hilfreich sein, um sich vor Schäden am Smartphone oder Tablet </p>  <p>zu schützen. Oftmals zahlt man hier nur einen Selbstbehalt und den Rest übernimmt die Versicherung.</p>    <p><br></p><p>PS: Marco, auch eine Kaskoversicherung wird den Schaden nicht zahlen, wenn Sie weiss, dass dein Kind den Schaden verursacht hat.</p>    <p><br></p><p>In diesem Sinne</p>  <p>Scherben bringen Glück…</p>]]></description>
      <pubDate>Thu, 02 Jul 2020 09:15:08 +0000</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Wer haftet bei Lernfahrten?]]></title>
      <link>https://tools.ilteam.ch/ilteam-blog/wer-haftet-bei-lernfahrten</link>
      <description><![CDATA[<p><b><i>Noch immer steht das Auto für Mobilität und damit Unabhängigkeit. Entsprechend gross ist das Bedürfnis bei vielen Menschen, möglichst schnell den Führerausweis zu erlangen. Doch auf den Weg dorthin gilt es einiges zu beachten – insbesondere auch hinsichtlich Haftungsfragen bei möglichen Unfällen.</i></b></p>    <p>Die Theorieprüfung ist geschafft – jetzt geht’s an die Lernfahrstunden, um sich auf die praktische Prüfung vorzubereiten. Doch wer trägt die Verantwortung und wer haftet, wenn gerade in dieser Phase etwas passiert? </p>    <p>Begleitpersonen bei Lernfahrten dürfen Kollegen und Familienmitglieder sein, welche mindestens 23 Jahre alt sind und seit mindestens drei Jahren den definitiven Fahrausweis, in der betreffenden Fahrzeugkategorie, besitzen. Wichtig zu wissen ist, dass die Begleitperson die Verantwortung für die Einhaltung der Verkehrsregeln während der Lernfahrt trägt. Zudem muss sie dafür sorgen, dass die Lernfahrt gefahrenlos durchgeführt werden kann. Wenn während der Fahrt was passiert, haftet die Begleitperson, wenn sie ihre Pflichten nicht erfüllt. Hätte aber ein Vorfall aufgrund der Fahrtauglichkeit des Lernenden, vermieden werden können, so haftet der Lernende. </p>    <p>Folgende Beispiele illustrieren die Rechtslage: </p>    <p><u>Beispiel: Eine Lernfahrt mit den Eltern.</u></p>  <p>Manuel fährt mit seinem Vater durch ein kleines Dorf. Er missachtet eine Vorfahrt und streift dabei ein Fahrzeug. Der Schaden am fremden Auto übernimmt die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung seines Vaters. Der Schaden am eigenen Auto wird durch die Kaskoversicherung (sofern vorhanden) gedeckt. Dabei fallen jedoch Selbstbehalt und Bonusverlust an.</p>    <p><u>Beispiel: Eine Lernfahrt mit einem Freund.</u></p>  <p>Manuel fährt mit einem Freund zum Shoppen. Beim Rückwärtsparkieren touchiert er ein parkendes Fahrzeug. Auch hier übernimmt die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Freundes den Schaden am parkierenden Auto. Für den Schaden am Auto des Freundes hingegen haftet Manuel. Hat er eine Privathaftpflichtversicherung mit der Ergänzung„gelegentliches Lenken fremder Motorfahrzeuge“ – deckt diese den Schaden. Dabei gilt es in den „Allgemeinen Versicherungsbedingungen“ zwingend zu prüfen, wie oft ein fremdes Fahrzeug in einem Jahr benutzen werden darf. Wird es öfters benützt als erlaubt, erfolgt keine Deckung. Dabei würde es auch keinen Unterschied machen ob Manuel eine Privathaftpflichtversicherung hätte oder nicht, da der Schaden über die Kaskoversicherung des Freundes abgewickelt werden würde. Der dadurch anfallende Selbstbehalt und Bonusverlust ginge in jedem Fall zu Lasten von Manuel.</p>    <p>Prüfen Sie also in jedem Fall vor der ersten Lernfahrt die Versicherungslage und vermeiden Sie somit böse Überraschungen. </p>    <p>Und nun, tuut tuut eine gute Fahrt.</p>]]></description>
      <pubDate>Tue, 21 Apr 2020 06:29:47 +0000</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Wer haftet bei Tierschäden? ]]></title>
      <link>https://tools.ilteam.ch/ilteam-blog/haftanspruch-tier</link>
      <description><![CDATA[<p>Tiere sind von Natur aus in Ihrem Verhalten nicht immer kontrollierbar. Schnell ist es passiert, dass die Katze über das Autodach des Nachbarn läuft oder der Hund sogar einen Besucher in die Wade beisst. Die Frage, die sich stellt, ist - wer haftet für den entstandenen Schaden? In der Regel muss der Tierhalter für Schäden des Tieres aufkommen. Wer Halter ist oder als solcher gilt, muss immer aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalles geprüft werden. Überlässt jemand seinen Hund dem Nachbarn für wenige Stunden, damit dieser ein Bewerbungsgespräch wahrnehmen kann, wird der Nachbar nicht automatisch zum Tierhalter. Der Nachbar wird als Hilfsperson betrachtet. Im Schadenfall haftet der Tierhalter für sein Hilfspersonal. Trägt die Hilfsperson jedoch ein Mitverschulden am Schaden, muss sie damit rechnen, gemeinsam mit dem Tierhalter haftpflichtig zu werden.</p>  <p>Generell zu wissen gilt, dass sich Tierhaltender von der Haftung für von ihren Tieren verursachte Schäden befreien können, wenn ihnen der Nachweis gelingt, dass sie alle Vorkehrungen die in ihrer Macht stehen getroffen haben, um den Schaden abzuwenden, und dieser aus unvorhersehbaren Gründen dennoch eingetreten ist. Hundehalter haben es sehr schwer sich vollständig ihrer Haftung zu entziehen. Katzenhalter hingegen können sich sehr leicht der Haftung entziehen. Katzen lassen sich kaum erziehen und überwachen. Um Streitigkeiten unter Nachbarn zu vermeiden, wird deshalb empfohlen das Halter von Katzen mit Freilauf, die Schäden freiwillig zu übernehmen. </p>  <p>Gehen Sie aber davon aus, dass sich der Gesetzgeber auf den Standpunkt stellt, dass das Halten von Tieren generell eine Gefahr für die Gesundheit oder das Eigentum anderer Personen darstellt.</p>  <p>Deshalb ist es sehr empfehlenswert eine sorgfältige Beratung in Anspruch zu nehmen, bevor Sie eine Versicherung abschliessen. Auf Grund der konkreten Umstände der Tierhaltung müssen die versichernden Risiken genau abgeschätzt werden, damit im Schadenfall wirklich eine Versicherungsdeckung besteht.</p>  <p>Ihr Finanzcoach unterstützt Sie gern dabei, die richtige Lösung für Sie und Ihr Tier zu finden.</p>]]></description>
      <pubDate>Thu, 12 Mar 2020 13:06:26 +0000</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Referenzzinssatz]]></title>
      <link>https://tools.ilteam.ch/ilteam-blog/referenzzinssatz</link>
      <description><![CDATA[<p><strong>Senkung Referenzzinssatz: Was müssen Mieter jetzt tun?   </strong></p><p>Für Mieterinnen und Mieter in der Schweiz bedeutet die Senkung des Referenzzinssatzes eine Freudennachricht – mit ganz konkreten Einsparungen. Doch bevor man von einer Mietzinsreduktion finanziell profitierten kann, muss man als Mieter selbst aktiv werden.</p><p>Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen:</p><p>1.)    <u>Was bedeutet die Senkung des Referenzzinssatzes für Mieterinnen und Mieter?<br></u>Von der Senkung des Referenzzinssatzes von 1,5 auf 1,25 Prozent können alle Mieterinnen und Mieter in der Schweiz profitieren. Bei dem Rückgang des Referenzzinssatzes um ein Viertelprozent liegt der Senkungsanspruch bei 2.91 Prozent. Wer also beispielsweise einen Nettomietzins von monatlich 1000 Franken zahlt, kann theoretisch mit einer Reduktion von 29.10 Franken rechnen. Dies ist nur ein Richtwert – der konkrete Senkungsanspruch kann höher, aber auch tiefer ausfallen.</p><p> 2.)    <u>Was müssen Mieter für die Mietreduktion tun?</u></p><p>Um von einer Mietzinsreduktion zu profitieren, muss man als Mieter selbst aktiv werden – am besten mit einem offiziellen Schreiben an den Vermieter. i.l.team ag hat hierzu einen Musterbrief vorbereitet, den man anfordern kann.</p><p> 3.)    <u>Ab wann wird die Mietreduktion wirksam?<br></u>Der Mieter kann die Mietzinssenkung erst auf den nächsten Kündigungstermin verlangen, muss den Vermieter also schon vor der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist rechtzeitig informieren. Auf dieses Begehren des Mieters hin muss der Vermieter innerhalb von 30 Tagen Stellung beziehen.</p><p>4.)    <u>Und was, wenn der Mieter den Antrag ablehnt?<br></u>Jeder Vermieter sollte über die gesetzliche Pflicht der Mietreduktion informiert sein. Sollte der Antrag auf Senkung dennoch abgelehnt werden, steht dem Mieter eine Schlichtungsbehörde zur Seite.</p><p><strong><a href="https://www.ilteam.ch/media/Vorlage_Referenzzinssatzsenkung_Kunden.docx" title="Vorlage_Referenzzinssatzsenkung_Kunden" target="_blank" data-mce-href="https://www.ilteam.ch/media/Vorlage_Referenzzinssatzsenkung_Kunden.docx">Musterbrief Senkungsbegehren Referenzzins an Vermieter </a></strong></p>]]></description>
      <pubDate>Thu, 12 Mar 2020 13:06:55 +0000</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[FC Luzern Einlaufkids]]></title>
      <link>https://tools.ilteam.ch/ilteam-blog/fc-luzern-einlaufkids</link>
      <description><![CDATA[<p>Wir schicken kleine Fussball-Fans an das <strong>Fussballspiel FC Luzern – FC St. Gallen am 01.12.2019</strong>, wo sie Hand in Hand mit den grossen Stars das Feld betreten werden. Ermöglichen Sie Ihrem Kind ein unvergessliches Erlebnis und melden Sie es noch heute zum Wettbewerb an! Teilnahmeberechtigt sind Kinder zwischen 6 und 12 Jahren. <strong>Teilnahmeschluss ist der 22. November 2019.</strong> Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.</p><p>Anmeldung über: <a href="https://mailchi.mp/ilteam.ch/einlaufkids" data-mce-href="https://mailchi.mp/ilteam.ch/einlaufkids">https://mailchi.mp/ilteam.ch/einlaufkids</a></p><p><strong>Auf folgendes können sich die Gewinner freuen:</strong></p><ul><li>23 Kinder laufen mit den grossen Stars auf</li><li>Betreuung der Kinder am Spieltag</li><li>Jedes Kind darf eine Begleitung an das Spiel kostenlos mitnehmen / Natürlich schauen die Kinder das Spiel nach dem Einlaufen mit ;)</li><li>Verpflegung für jedes Kind</li></ul>]]></description>
      <pubDate>Thu, 12 Mar 2020 13:07:48 +0000</pubDate>
    </item>
    <item>
      <title><![CDATA[Die i.l.team ag zieht um!]]></title>
      <link>https://tools.ilteam.ch/ilteam-blog/die-ilteam-ag-zieht-um</link>
      <description><![CDATA[<p>Frischer Wind durch Standortwechsel: i.l. team bald in Suurstoffi 20, Rotkreuz i.l. team erfindet sich gerade neu – und bezieht mit den Büros in Suurstoffi 20 schon bald einen neuen Standort, der wie kein anderer die hinter der Transformation stehende Philosophie widerspiegelt. Das Suurstoffi Areal – ein durchmischtes, klimaneutrales Quartier, in dem Wohnen, Arbeiten und Freizeitaktivitäten gleichermassen Platz finden – gilt als ein schweizweites Leuchtturmprojekte für nachhaltiges Bauen. Modernste Räume bieten einen «Open Workspace » für flexibles Arbeiten im Team. Der Standort bietet eine optimale Verkehrsanbindung und Shops und Restaurants auf engstem Raum. i.l. team ag bleibt also dem Kanton Zug treu, macht mit dem Umzug jedoch einen grossen Schritt in die Moderne. Wir freuen uns schon heute auf Ihren Besuch.</p><p><br></p><p><strong>Neue Öffnungszeiten:</strong></p><p><strong></strong><b><br></b>Montag - Donnerstag<br>8:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 17:30 Uhr</p><p>Freitag<br>8:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 17:00 Uhr</p>]]></description>
      <pubDate>Thu, 12 Mar 2020 13:10:38 +0000</pubDate>
    </item>
  <atom:link href="https://tools.ilteam.ch/mpblog/rss/post/store_id/3/" rel="self" type="application/rss+xml"/></channel>
</rss>
