Im jährlich erhobenen CS-Sorgenbarometer rangieren die stetig und dynamisch wachsenden Gesundheitskosten ganz weit oben. Die, Jahr für Jahr angehobenen Versicherungskosten stellen die Haushalte vor erheblichen Herausforderungen. Ein objektiver Vergleich der Leistungen und Gebühren zwischen den verschiedenen Anbietern ist deshalb unbedingt ratsam. Wir helfen Ihnen bei der Beantwortung zentraler Fragen: Welche zusätzlichen Leistungen in Ergänzung zur obligatorischen Grundversicherung sollten gewählt werden? Welches Leistungspaket entspricht am besten Ihren Bedürfnissen? Wie kann das optimale Preis-Leistungsverhältnis erzielt werden?

Die Leistungen aus der obligatorischen Grundversicherung sind gesetzlich vorgeschrieben und bei allen Krankenkassen gleich.

Im Gegensatz zur Grundversicherung sind die Leistungen in den Zusatzversicherungen von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden. Hier beraten wir Sie gerne bei der für Sie passenden Wahl.

Bei der Kündigung der Grundversicherung müssen folgende Fristen eingehalten werden. Für eine Kündigung per 31. Dezember muss das Kündigungsschreiben als eingeschriebener Brief bis zum 30. November bzw. bis zum letzten Arbeitstag im November bei der bisherigen Krankenkasse eingetroffen sein. In gewissen Fällen ist auch eine Kündigung per 30. Juni möglich. Wir informieren Sie gerne im Detail über diese Optionen sowie die Kündigungsfristen im Falle einer Zusatzversicherung.

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